Bundesrat

Vielleicht sind Sie über den geistlichen Impuls in den Erlanger Nachrichten vom 20. Juli gestolpert? Da schrieb ich mit leichter Feder über ein ernstes Thema, die Organspende. Aktuell hat der Bundesrat am 5. Juli 2024 beschlossen, einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, mit dem die sogenannte Widerspruchslösung die bisher in Deutschland geltende Zustimmungslösung ersetzen soll. Das bedeutet: Wer zu Lebzeiten einer Organspende nicht widersprochen hat gilt als Organspender bzw. -spenderin.